Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass eine erste Rezeptbestellung im neuen Quartal, ob persönlich in der Praxis, per Rezepttelefon oder online, von uns erst nach Einlesen der Krankenversichertenkarte bearbeitet werden kann. Ein neues Quartal beginnt am 01. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober. Ein vorgezogenes Einlesen der Karte in den letzten Tagen des Vorquartals ist aus technischen Gründen nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass meine Mitarbeiterinnen ein E-Rezept nicht signieren und damit freigeben dürfen. Dies ist ausschließlich Arztsache. Je nach aktuellem Patientenaufkommen in der Praxis kann es daher auch einmal 2-3 Stunden dauern, bis ein Rezept signiert ist und in der Apotheke vorliegt. Wir bitten Sie, dies vor dem Aufsuchen der Apotheke zu bedenken.
Eine große Bitte zum Schluss: bitte behandeln Sie meine Mitarbeiterinnen stets mit Respekt! Sie sind mir sehr wichtig, und ich schätze sie sehr! Ohne deren engagierte Mitarbeit wäre ich verloren!
Keiner von uns ist verantwortlich für die bürokratischen Hürden, und wir können sie auch nicht ändern! Wir verstehen Ihren zeitweiligen Frust darüber, aber wir sind nicht diejenigen, die ihn ertragen sollten.
Danke für Ihr Verständnis!